Öffentlicher DIenst

Ahrtal: Disziplinarverfahren gegen ehemalige ADD Vizepräsidentin eingestellt

Nach dem Straf- bleibt auch das Disziplinarverfahren für die ehemalige ADD Vizepräsidentin folgenlos.
Inhalt

Die frühere ADD-Vize Begona Hermann war kurz nach der Flutkatastrophe im Ahrtal privat in die USA geflogen, was aufgrund der Covid Vorschriften nur möglich war, wenn die Reise einen dienstlichen Anlass hatte. Im Rahmen des Disziplinarverfahrens kam man nun zu dem Ergebnis, dass die Reise zumindest auch einen dienstlichen Anlass hatte und somit kein Dienstvergehen zu erkennen war.

Anmerkung: Die Entscheidung ist zumindest ein wenig überraschend. Frau Hermann hatte einen Urlaub in die USA gebucht und selbst bezahlt. Es ist nicht zu erkennen, welcher große dienstliche Anlass hier verfolgt sein soll. Es mag sein, dass hier kein dienstlicher Anlass vorgetäuscht wurde. Rechtlich ist es jedoch zumindest problematisch, wenn trotz entgegenstehender Covid-Vorschriften ein Urlaub angetreten wird, der allenfalls in äußerst geringem Umfang auch dienstlichen Zwecken dient.

Ulrich Hallermann

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Dr. Ulrich Hallermann berät in Frankfurt und Mainz Arbeitgeber und Dienstherren.

Hinweis: Arbeitnehmer und Beamte werden im Neugeschäft nicht mehr vertreten. Entsprechende Mandatsanfragen sind leider aussichtslos.
Logo Ulrich Hallermann

Mainz

Große Bleiche 15
55116 Mainz

Frankfurt am Main

Hahnstraße 70 (5.OG)
60528 Frankfurt
© 2026 Ulrich Hallermann